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Sauna-Clubs mit Unsimpatische Security

ich melden mir mal hier ein grund mich von sauna clubs abtornet die blode securities wo arogant und frech sind.

mochten wussen ob euch auch shon so erlebnisen habte .

ich shon einige

globe balkan security wo nur net zu seine landsleute war und blod tuehte weil ich nett um die zeit fragte ja muesste noch die zeit wussen fur der lezte zug auf bern nemen.

bumsalp huere agresive security wo mir mal wolte fast slagen weil ich nicht das teller in der fres beiz fertig esste und mich und meine kollegen uberall vervolgte.
er ist ja shon bekant als agresiv sheze er ist von der 1 porcenter rocker scene aus seine tatoos.

leider muss ichs sagen freubad 2 verchiedene frechen securities eine frucher mid bart und jezt ein aktuele wo mir gestern blod behandlete und mich die eindsheiedung machte nie merh das freu bad besuchen konnte mich zum gluck mid torsten und user brugal unterhalten nix gegen euch.

ich werde mich in studios etwas unterhalten ohne blode milleu tippiche muskel proz idioten securities wo auf anabolika sind und frustiert sind weil sie von der anabolika keine stander kriegen.

https://www.20min.ch/schweiz/zuerich...erpruegelt-152

Mann wollte sich an Stange ausziehen – verprügelt

Ein betrunkener Gast tanzte in einem Erotikclub an der Stange. Nicht zur Freude aller – ein Besucher schlug den Mann bewusstlos.

Es war am 25. Februar 2012, als im Erotikclub «BumsAlp» in Dübendorf bereits mehrere Stunden nach Mitternacht gute Stimmung herrschte – bis sich um zwei Uhr ein erheblich angetrunkener Mazedonier plötzlich zu einer Table-Dance-Stange begab und dort aufreizend zu tanzen begann. Zudem wollte er sich nackt ausziehen. Damit erregte er den Unmut des Publikums, darunter auch eines heute 55-jährigen Kaufmanns aus Jona. Der kräftige Studiobetreiber forderte den Hobby-Tänzer auf, die Show zu beenden und sich zur Bar zu begeben.

Als sich der Mazedonier weigerte und den Beschuldigten wegstiess, gab dieser dem betrunkenen Stripper zunächst eine Ohrfeige. Laut Anklage versetzte er dem Geschädigten kurz darauf einen Faustschlag ins Gesicht, worauf der Mann nicht mehr richtig stehen konnte und unter Schock stand.

Bewusstlos zusammengebrochen

Nun kam eine dritte, unbekannte Person hinzu und schlug dem Opfer noch heftiger ins Gesicht, wonach der Privatkläger zusammenbrach und bewusstlos am Boden lag. Dann schleiften der Beschuldigte und ein weiterer Unbekannter den heute 33-jährigen Geschädigten die Treppe hinunter und zogen ihn bis zur Eingangstür. Kurz darauf brachte ein Taxi den Mazedonier in ein Spital, wo die Ärzte neben einer Gehirnerschütterung auch einen doppelten Bruch des Unterkiefers feststellten. Der verletzte Mann erstattete Strafanzeige.

Die Begleiter des Kaufmann aus Jona gaben zu Protokoll, dass dieser nicht den schwersten Schlag ausgeführt habe, sondern ein unbekannter kahlköpfiger Mann. Darstellungen, die bereits im Januar 2014 am Bezirksgericht Uster zu einer Entlastung vom Vorwurf einer schweren Körperverletzung führten. Diesen hatte der Anwalt des Geschädigten erhoben. So leide dieser heute noch unter bleibenden Schäden der Faustschläge. Doch selbst die Staatsanwaltschaft ging aufgrund der unklaren Beweislage nur von einer einfachen Körperverletzung sowie Tätlichkeiten aus. Der Mann aus Jona gab immerhin die Ohrfeige und das Wegschleifen seines Gegners zu.

Versuchte einfache Körperverletzung

Das Bezirksgericht Uster setzte wegen versuchter einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 70 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken fest. Zudem widerrief es eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung von 75 Tagessätzen zu 130 Franken und verpflichtete ihn, dem Mazedonier eine Genugtuung von 500 Franken zu bezahlen.

Der Rechtsanwalt des Geschädigten legte Berufung gegen das seines Erachtens zu milde Urteil ein und forderte am Montag vor Obergericht einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie eine Genugtuung von 5000 Franken. Der Anwalt machte geltend, dass die beiden Zeugen heute bestätigen würden, dass nur der Beschuldigte als Täter in Frage komme und allein zugeschlagen habe. Deshalb seien die beiden Mazedonier erneut als Zeugen einzuvernehmen.

9000 Franken Kosten für das Opfer

Doch das Obergericht wies den Antrag mit Nachdruck zurück: «Warum sollten die Zeugen nach drei Jahren plötzlich anders aussagen?», fragte sich der Gerichtsvorsitzende Franz Bollinger. Diese hätten klipp und klar erklärte, dass ein Dritter den heftigeren Faustschlag geführt habe, womit die Oberrichter den Entscheid aus Uster bestätigten. Der geschädigte Mazedonier muss dem Beschuldigten jetzt gar eine Prozessentschädigung von über 6000 Franken bezahlen und die Berufungskosten von 3000 Franken tragen.

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